
Die Welterbe-Bewerbung
Das Alte Land als Welterbe auf der Liste der Unesco? Mitwirkende im „Verein für die Anerkennung des Alten Landes zum Weltererbe der Unesco“ wollen das gerne erreichen, setzen sich dafür ein.
Außergewöhnliche Kulturlandschaften werden seit 1992 in die Welterbeliste der Unesco, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, aufgenommen. Ziel ist es, sie anzuerkennen und zu schützen. Eine außergewöhnliche Kulturlandschaft ist das Alte Land. Sie ist anerkennens- und schützenswert. Durch Entwicklungen und Nutzungen verschiedenster Art sei sie allerdings gefährdet, ihre prägende Eigentümlichkeit drohe verlorenzugehen. Das deklariert der „Verein für die Anerkennung des Alten Landes zum Weltererbe der Unesco“. Er setzt sich dafür ein, das Ziel zu erreichen – den Welterbe-Status für das Alte Land zu bekommen. Und zwar im Zusammenspiel mit den sogenannten Hollerkolonien in Polen und den Niederlanden. Diese Hollerkolonien prägen das Alte Land. Vor allem die Holländer, die Holler, waren es, die das Alte Land urbar machten. Die ihm durch die lineare Siedlungsstruktur, durch den Deichbau, durch ein Be- und Entwässerungssystem seine Eigenart verschafften.
Der Verein hat auf seinem Welterbeweg schon wichtige Stationen hinter sich: 2012 hatte das Land Niedersachsen das Alte Land als Kandidaten für die deutsche Tentativliste nominiert. Das klappte noch nicht. Aber: Die Kultusministerkonferenz empfahl, dran zu bleiben.